FAQHäufige Fragen zur Zusammenarbeit.
- Wie fangen wir an?
- Mit einem unverbindlichen Gespräch, das Sie nichts kostet. Sie schildern Ihr Anliegen, ich sage Ihnen, ob ich der Richtige bin und wie ich vorgehe.
- Wie kommt das Mandat zustande?
- Sie erhalten mein Angebot per E-Mail, dazu Mandantenvertrag, Vergütungsvereinbarung und die gesetzlich vorgesehenen Informationen. Mit den unterzeichneten Rückläufen beginnt das Mandatsverhältnis, und damit die verbindliche, kostenpflichtige Beratung.
- Was kostet die Prüfung, Erstellung oder Verhandlung eines Vertrags?
- Bei einem abgegrenzten Auftrag gilt ein Festpreis, der feststeht, bevor die Arbeit beginnt. Lässt sich der Umfang vorher nicht abgrenzen, rechne ich nach Stundensatz ab. Warum die Pauschale die Regel ist: Time’s up für den Stundensatz.
- Prüfen Sie einen fertigen Entwurf, oder erstellen Sie den Vertrag?
- Beides, je nachdem, wer die Feder führt. Liegt der Entwurf der Gegenseite vor, bekommen Sie meine Änderungen als Klauseltext, nicht als Liste von Bedenken.
- Verhandeln Sie auch mit der Gegenseite?
- Auf Wunsch ja, deutsch und englisch. Ob ich am Tisch sitze oder Sie im Hintergrund vorbereite, entscheiden Sie.
- Gilt das auch für Verträge nach ausländischem Recht?
- Soweit Kompetenz und Versicherung reichen, ja; meine Berufshaftpflicht deckt den europäischen Raum einschließlich der Türkei (Impressum). Sonst empfehle ich Anwälte vor Ort und übernehme auf Wunsch die Kommunikation mit ihnen.
- Was ist, wenn es zum Streit kommt?
- Dann führe ich ihn, vor Gericht und im Schiedsverfahren, oder ich empfehle Ihnen eine Kanzlei, die besser zu dem Verfahren passt. Ich sitze selbst als Schiedsrichter in DIS-Verfahren und weiß, wie eine Klausel gelesen wird, wenn sie ausgelegt werden muss.
- Wir haben eine Rechtsabteilung. Wofür brauchen wir Sie?
- Für die Stellen, an denen Spezialisierung den Ausschlag gibt: UN-Kaufrecht, Incoterms, AGB-Recht, Rechtswahl und Gerichtsstand über Grenzen hinweg. Soll die Logik danach bei Ihnen bleiben statt in einem Kopf: Knowledge Management.
- Wir arbeiten schon mit einer Kanzlei zusammen. Warum noch ein Anwalt?
- Wegen der Spezialisierung. Ich arbeite seit 2007 an internationalen Liefer- und Vertriebsverträgen und an AGB; dafür stehen zwei Fachanwaltstitel, ein Sitz in der ICC-Kommission Commercial Law and Practice und die Registrierung als einer von zwei ICC-Trainern für Incoterms 2020 in Deutschland. Ob Ihr Fall in dieses Feld fällt, sage ich Ihnen im Erstgespräch; das ist meine Aufgabe, nicht Ihre.