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Internationale Verträge

Ein Vertrag entscheidet, was passiert,
wenn etwas nicht passiert.

Internationale Lieferverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen, vom ersten Term-Sheet bis zum Streitfall. Mit CISG, Incoterms® und BGB-Inhaltskontrolle in einer Hand.

Festpreis statt Stundensatz: Sie kennen den Preis, bevor die Arbeit beginnt. Nach Zeit rechne ich nur ausnahmsweise ab, wenn sich der Umfang vorab ehrlich nicht bestimmen lässt.

Rechtsberatung im internationalen Wirtschaftsrecht in Düsseldorf
Das Problem

Verträge sind keine Formalität, sondern Risiko-Mathematik.

Internationale Lieferverträge haben Kanten, die Sie nicht sehen. Welches Recht greift, wenn nichts vereinbart wurde? Welche Klausel bricht, wenn die Gegenseite aus einem Land mit anderer Rechtsordnung kommt? Welche AGB sind wirksam, welche fallen vor Gericht durch?

Die Frage ist nicht, ob Sie einen Vertrag haben. Die Frage ist, ob Ihr Vertrag das Risiko erkennt, bevor es eintritt.

Drei Linien

Was ich übernehme.

01

Internationale Lieferverträge

Sie bekommen Lieferverträge, die im Streitfall halten: CISG-Anwendung oder Ausschluss, Incoterms, Rechtswahl, Gerichtsstand. Für Hersteller, Zulieferer und Distributoren in grenzüberschreitenden Liefer- und Leistungsbeziehungen.

  • Liefervertrag, Rahmenvertrag, Service-Level-Agreement
  • UN-Kaufrecht (CISG), Incoterms 2020
  • Rom I, anwendbares Recht, Gerichtsstand
  • Verhandlungen mit internationalen Gegenparteien
02

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sie nutzen Ihre AGB als strategisches Instrument, nicht als Anhang. Standardisierung, Inhaltskontrolle, AGB-feste Klausel-Gestaltung, die der BGB-Prüfung standhält.

  • AGB-Erstellung, Einbeziehung, Salvatorische
  • Inhaltskontrolle (§§ 305–310 BGB)
  • Internationale AGB (B2B, EU, Drittstaat)
  • Klausel-Reviews in Vertragsverhandlungen
AGB erstellen und prüfen lassen
03

Contract Management

Sie standardisieren Verträge, automatisieren Erstellung, reduzieren Bearbeitungszeit. Aus jedem Einzelvertrag wird wiederverwendbare Logik. Aus Bauchgefühl wird datenbasierte Entscheidung.

  • Contract Automation, Standardklauseln, Vertragslogik
  • Digitales Vertragshandbuch, Vergleich gegen Standards
  • Legal Design (Lesbarkeit, Benutzerfreundlichkeit)
  • Schnittstellen Procurement, Sales, Legal
Das System

Beratung allein ist die halbe Antwort.

Ein guter Vertrag, dessen Logik nicht in Ihre Organisation gelangt, wird beim dritten Anwendungsfall falsch interpretiert. Beratung ist die erste Stufe, nicht die einzige.

  • Knowledge Management. Vertragslogik in Ihrer Organisation verfügbar machen, nicht in einem Kopf eingesperrt.

    Zum Knowledge Management
  • Training. Ihr Team wendet an, was wir gemeinsam entwickelt haben. Webinare und Inhouse-Schulungen.

    Zum Training
Substanz

Über mich.

2
Fachanwaltstitel

Internationales Wirtschaftsrecht. Handels- und Gesellschaftsrecht.

DIS
Schiedsrichter

Schiedsrichter in DIS-Schiedsverfahren (Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit).

ICC
Commission

ICC-Kommission Commercial Law and Practice (CLP).

2015
INN.LAW gegründet

Solo-Practice mit Fokus auf internationales Wirtschaftsrecht.

Mandanten

Stimmen, die für sich sprechen.

Weitere Referenzen
  • STRATEC SE
  • Alfred Ritter GmbH & Co. KG
  • W. MÜLLER GmbH
  • FXFlat Bank GmbH
  • DTO Consulting GmbH
  • abcr GmbH
  • Mahltechnik Görgens GmbH
  • DURUM Verschleißschutz GmbH
  • Michael Bauer Research GmbH
FAQ

Häufige Fragen zu internationalen Verträgen.

Welches Recht gilt, wenn wir nichts vereinbart haben?
Nicht automatisch deutsches. Vor Gerichten in der EU bestimmt die Rom-I-Verordnung das anwendbare Recht; beim Warenkauf ohne Rechtswahl ist das regelmäßig das Recht am Sitz des Verkäufers. Das UN-Kaufrecht kommt dabei auf zwei Wegen ins Spiel: wenn beide Seiten in Vertragsstaaten sitzen, und ebenso, wenn das Internationale Privatrecht zum Recht eines Vertragsstaates führt (Art. 1 Abs. 1 CISG). In beiden Fällen gilt es, ohne dass es jemand vereinbart hätte.
Sollten wir das UN-Kaufrecht ausschließen?
Nicht pauschal. Der Ausschluss ist ein Reflex, kein Ergebnis. Das CISG ist in vielen Konstellationen die tragfähigere Grundlage, in anderen nicht. Die Frage entscheidet sich an Ihrer Rolle, Ihrer Ware und Ihrer Gegenseite, nicht an der Gewohnheit.
Reichen Incoterms als Lieferbedingung?
Nein. Incoterms regeln Gefahrübergang, Kostenverteilung, Transport und Zollformalitäten. Eigentumsübergang, Haftung, Zahlung und Gewährleistung regeln sie nicht. Wer eine Klausel setzt und den Rest offen lässt, hat den größeren Teil des Vertrags nicht geschrieben.
Gerichtsstand oder Schiedsklausel?
Das entscheidet sich daran, wo Sie am Ende vollstrecken müssen. Ein deutsches Urteil ist im EU-Raum unkompliziert durchsetzbar, außerhalb oft nicht; ein Schiedsspruch läuft über das New Yorker Übereinkommen. Gegen die höheren Kosten eines Schiedsverfahrens steht die Frage, ob Sie im Ernstfall überhaupt an Ihr Geld kommen.
Was kostet die Begleitung eines Vertrags?
Der Preis steht als Festpreis vor Beginn fest. Er richtet sich nach Umfang und Komplexität, nicht nach aufgewendeten Stunden. Nach Stunden arbeite ich nur ausnahmsweise, wo sich der Umfang wirklich nicht vorher bestimmen lässt.

Amateurs don’t know what to do. Professionals know what not to do.

Jamie Dimon
Kontakt

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