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Perspectives

StandpunktKnowledge Management

Gelernt ist nicht gewusst

Wissen bleibt nicht, weil man es einmal gehört hat, sondern wenn es wiederkommt. Was das für Schulungen heißt und wie Ihr Team behält, was es lernt.

Teilnehmer einer Geschäftskonferenz hören einem Vortrag zu, als Sinnbild für eine Schulung im Unternehmen

Ein Schulungstag im Handelsrecht, zehn Teilnehmer aus Einkauf und Vertrieb. Rechnen Sie ihn einmal durch: 80 Personenstunden, dazu das Honorar. Vier Wochen später kommt die erste mangelhafte Lieferung. Niemand untersucht sie, niemand zeigt den Mangel an. Im Handelskauf gilt die Ware damit für jeden Mangel, den eine Untersuchung gezeigt hätte, nach § 377 HGB als genehmigt.

Am Schulungstag lag es nicht. Die Rügeobliegenheit war ausführlich dran, mit Fristen und Beispielen, und am Ende des Tages konnte sie jeder erklären.

Wissen ist nichts, was man einmal erwirbt und dann besitzt. Es ist etwas, das man so lange wiederholt, bis es von allein da ist. Wer das bei der Planung einer Schulung übersieht, kauft einen Tag, an dem alle etwas gelernt haben, und ein Vierteljahr, in dem es keiner mehr weiß. Die Schulung ist der Anfang, und wer sie als Ende plant, vergeudet sie.

Vergessen ist der Normalfall

Hermann Ebbinghaus hat an sich selbst gemessen, wie schnell Gelerntes verschwindet, und das Ergebnis heißt bis heute Vergessenskurve.

Der größte Teil geht am ersten Tag verloren, danach wird der Verlust langsamer, aber er hört nicht auf. Gemessen hat Ebbinghaus das an der Zeit, die er brauchte, um denselben Stoff ein zweites Mal zu lernen. 2015 wurde sein Versuch wiederholt, und der Anfang der Kurve hatte wieder dieselbe Form.1

Zwei Dinge gehören dazu, damit die Kurve nicht mehr behauptet, als sie kann. Ebbinghaus lernte sinnlose Silben, und auch die Wiederholung seines Versuchs lief mit einem einzigen Probanden. Eine Regel mit einem Fall dahinter ist etwas anderes als eine Silbenreihe, und über sie sagen diese Versuche nichts. Die Richtung bleibt trotzdem dieselbe, und wer sie kennt, wundert sich nicht mehr über die vier Wochen vom Anfang.

Wiederholung im Abstand ist das, was bleibt

Das Mittel dagegen ist unspektakulär. Denselben Stoff in Abständen noch einmal abrufen, dann noch einmal, dann noch einmal. Wer so wiederholt, behält deutlich mehr als jemand, der dieselbe Zeit an einem einzigen Tag verbringt; das ist gut belegt.2

Wer die Rügeobliegenheit dreimal in einem halben Jahr an einem eigenen Fall durchgeht, kennt sie. Wer sie einmal gehört hat, kennt sie nicht.

Im laufenden Betrieb kommt weniger davon an

Bis hierhin klingt das nach einer Regel, die von allein funktioniert. Das tut sie nicht. In Studien, in denen der Stoff nicht für sich geübt wurde, sondern in einem laufenden Kurs neben allem anderen, fiel die Wirkung kleiner aus. Der Unterschied ist nicht statistisch gesichert, aber er zeigt in beiden Untersuchungen in dieselbe Richtung.3 Warum das so ist, wissen die Autoren selbst nicht sicher. Eine ihrer Erklärungen lautet, dass wer im Kurs die Unterlagen neben sich hat, nachschlägt statt abzurufen, und Nachschlagen übt das Erinnern nicht.

Für die Planung ziehe ich daraus zwei Schlüsse, die über die Studien hinausgehen. Die Wiederholung muss ein Abruf sein, eine Frage ohne Foliensatz daneben. Und sie muss angesetzt werden, denn von allein verdrängt das Tagesgeschäft jede Wiederholung. Genau deshalb gehört sie in die Planung einer Schulung, nicht in den guten Vorsatz danach.

Auch hier gilt eine Grenze. Die Studien stammen aus Klassenzimmern, Hörsälen und Laboren, nicht aus dem Handelsrecht, und belegt ist der Abstand, nicht der Vorrang der Frage vor dem Wiederlesen, jedenfalls nicht in der Untersuchung zum Mathematiklernen, die ich hier heranziehe.4 Was sich übertragen lässt, ist die Richtung, und die reicht für eine Planungsentscheidung.

Vor jedem Schulungsangebot stelle ich drei Fragen

Erstens: Was sollen die Leute nach der Schulung anders machen? Nicht wissen, sondern machen. Wer darauf keine Antwort hat, braucht keine Schulung, sondern eine Entscheidung.

Zweitens: Wann kommt der erste echte Anwendungsfall, und was hält das Wissen bis dahin? Der Fall kommt selten am Tag nach der Schulung. Schon vier Wochen sind zu viel, wenn dazwischen nichts passiert.

Drittens: Wer wiederholt mit wem, in welchem Abstand, an welchen Unterlagen? Ohne diese Antwort ist die Reihe nur ein Vorsatz.

Verworfen habe ich dabei nicht den Schulungstag, sondern den Schulungstag ohne Fortsetzung, weil er die Wirkung an der Stelle beendet, an der sie erst entsteht. Woran ich merke, ob es funktioniert hat, ist nicht das Feedback am Ende des Tages. Es ist der Anruf sechs Wochen später, in dem jemand eine Klausel meldet, die ihm vorher nicht aufgefallen wäre.

Die stärkste Gegenposition kommt aus der Beratung

Die härteste Kritik an meinem Vorschlag stammt nicht aus der Lernforschung, sondern von David Maister, einer Autorität für die Führung von Kanzleien und Beratungsfirmen. Maister wurde jahrelang selbst für Trainings bezahlt, mit guten Bewertungen und wiederholten Buchungen, und hält den Großteil des Business-Trainings dennoch für verschwendetes Geld und verschwendete Zeit.5

Seine Diagnose reicht weiter als meine. Für Maister ist die Schulung ein hervorragender letzter Schritt einer Verhaltensänderung und ein untauglicher erster. Wenn die Führung nicht vorher geklärt hat, welches Verhalten sie verlangt, was sie misst und wofür sie belohnt, ändert auch die beste Reihe nichts. Und die beste Schulung halte in aller Regel das Unternehmen selbst, durch die eigenen Praktiker; Externe seien nur dafür da, Programme zu entwickeln und die eigenen Leute zu Trainern zu machen.

Ich halte dagegen, aber nur zur Hälfte. Für Führungsverhalten hat er recht, und für Fachwissen, das im Unternehmen vorhanden ist, ebenfalls. Im Handelsrecht liegt der Fall anders, weil das Wissen intern gerade fehlt. Wer die Rügeobliegenheit selbst nicht kennt, kann sie auch niemandem beibringen. Warum diese Lücke selten auffällt, habe ich im Beitrag „Handelsrecht als Wissenslücke im Unternehmen“ beschrieben. Was von Maisters Einwand bleibt, ist die Führungskraft im Raum, als Teilnehmer, nicht als Gast. Das kostet einen Termin im Kalender und ändert den Ernst der Sache.

So bleibt das Wissen in Ihrem Team

Aus der Wiederholung im Abstand folgt, was Sie von einer Schulung verlangen dürfen, wenn von ihr etwas bleiben soll. Drei Dinge heißt das für das, was ich anbiete.

Nach einem Webinar endet die Schulung nicht mit dem Termin. Die Teilnehmer können 14 Tage lang nachfragen, und die Fragen, die dann kommen, entstehen am eigenen Vertrag statt am Folienbeispiel. Das ist die Gelegenheit zur zweiten Wiederholung.

Für eine Inhouse-Schulung empfehle ich zwei Tage statt einem. Das schafft Zeit für Fragen und für Übungen an Ihren eigenen Fällen, und ob ein Tag oder zwei, entscheiden Sie. Dazu biete ich zwei Auffrischungen an: Online-Termine von je einer Stunde, der erste nach sechs Wochen, der zweite im sechsten Monat danach, an neuen Fällen und an den Fragen, die bis dahin in Ihrem Team aufgekommen sind. Dieselben Themen, ein zweites und ein drittes Mal, jeweils dann, wenn die ersten eigenen Fälle gelaufen sind.

Und für das, was niemand im Kopf haben muss, sondern finden können muss, gibt es das Knowledge Management. Wissen, das dort abrufbar ist, wo entschieden wird, muss nicht wiederholt werden. Warum das die Infrastruktur-Frage für jedes Unternehmen ist, das mit Verträgen arbeitet, steht im Beitrag „KI gibt Antworten. Ihr Unternehmen braucht die richtigen“.

Was diese Formate von anderen Angeboten unterscheidet, ist weniger die Wiederholung als der Stoff, der wiederholt wird. Ich halte die Schulungen selbst, als Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, der Verträge wie Ihre täglich verhandelt und prüft, mit Fällen aus meiner eigenen Praxis statt aus einem Standard-Foliensatz. Ich bin einer von zwei in Deutschland ICC-registrierten Trainern für Incoterms 2020. Was Ihr Team wiederholt, sind deshalb keine Lehrbuchbeispiele, sondern die Fälle, die es nächste Woche selbst haben kann.

Zurück zu den 80 Personenstunden vom Anfang. Sie sind nicht das Problem, sie sind die Investition. Die Frage ist, was daneben steht. Zwei Auffrischungen von je einer Stunde kosten dieselben zehn Teilnehmer 20 Personenstunden, dazu das Honorar. Das ist ein Viertel des Schulungstags, und von diesem Viertel hängt ab, ob der Tag seinen Zweck erreicht. Eine günstigere Entscheidung gibt es in der Planung einer Schulung nicht.

Anmerkungen

  1. Murre/Dros, PLoS ONE 10 (2015), e0120644. Gemessen wird die Ersparnis beim Wiedererlernen; die Prozentwerte im Text und im Schaubild sind der Rest zu 100. Bei Ebbinghaus beträgt die Ersparnis 58 Prozent nach 20 Minuten, 34 nach einem Tag und 21 nach 31 Tagen, in der Replikation 47 und 32 nach 20 Minuten und einem Tag.

  2. Latimier/Peyre/Ramus, Educational Psychology Review 33 (2021), 959. Verteiltes gegen geballtes Abrufen über elf Studien: g = 0,74 nach Korrektur für Publikationsbias; wachsende gegen gleichmäßige Abstände über 16 Studien: g = 0,034, ohne gesicherten Unterschied.

  3. Murray/Horner/Göbel, Educational Psychology Review 37 (2025), Art. 75, Meta-Analyse zum Mathematiklernen. Für sich geübter Stoff g = 0,43, Stoff im laufenden Kurs g = 0,24, aus zwei Gruppen verschiedener Studien; die Autoren nennen den Abstand numerisch, nicht statistisch gesichert kleiner. Dieselbe Richtung in Bego u. a., International Journal of STEM Education 11 (2024), Art. 9: signifikanter Effekt in zwei von neun Einführungskursen; die Gesamtauswertung ist signifikant, ohne den Mathematikkurs nicht mehr.

  4. Abrufen gegen bloßes Wiederlesen ergab bei Murray/Horner/Göbel (Fn. 3) keinen gesicherten Unterschied: g = 0,18, das Konfidenzintervall schließt die Null ein. Für andere Fächer verweisen die Autoren selbst auf die gut belegte Wirkung des Abrufens.

  5. David Maister, Why (Most) Training is Useless, 2006.

Quelle: Poleacov, P. (2026). Gelernt ist nicht gewusst. INN.LAW. https://inn.law/perspectives/inhouse-schulungen-vergessenskurve/