Handelsrecht im Unternehmen: die Wissenslücke
Eine Studie zeigt: Mitarbeitende kennen die Grundlagen des Handelsrechts oft nicht, im Inland wie über die Grenze. Was das kostet und wie Schulung hilft.
Handelsrecht entscheidet jeden Tag über Geschäfte, im Inland wie über die Grenze. Doch die Menschen, die diese Geschäfte führen, in Einkauf, Vertrieb und Geschäftsleitung, kennen die Grundlagen oft nicht. Das ist nicht nur ein Eindruck aus der Praxis. Eine empirische Studie belegt es jetzt mit Zahlen.
Die teuerste Lücke steht nicht im Vertrag. Sie sitzt im Team, das ihn schließt. Wer die Regeln nicht kennt, nach denen Handel funktioniert, verschenkt Schutz, den das Unternehmen längst bezahlt hat, und lässt Chancen liegen.
Gefragt wurde nach den Grundlagen
Prof. Dr. Andreas Gran hat zum Jahreswechsel 2024/25 Beschäftigte aus Wirtschaftsunternehmen befragt (Gran, IHR 3/2025, 85). Zwanzig Fragen, alle aus juristischer Sicht grundlegend. Sie reichen von alltäglichen HGB-Themen wie Vertretung, kaufmännischem Bestätigungsschreiben, Rügeobliegenheit und Verzugszinsen bis zu den internationalen Vorgaben aus Rom- und Brüssel-Verordnung, UN-Kaufrecht und Incoterms. Schon die Teilnahme spricht Bände. Von 586 Aufrufen bearbeiteten nur 212 den Katalog, eine Quote von 36 Prozent. Zwei Drittel sahen sich offenbar nicht in der Lage zu antworten.
Wo die Mehrheit danebenlag
Die Ergebnisse sind über die Themen hinweg ähnlich. Gefragt wurde nach Grundlagen, die im Geschäftsalltag täglich zählen. Die rechte Spalte zeigt, wie wenige sie richtig beantworteten.
| Thema | Was tatsächlich gilt | Richtig beantwortet |
|---|---|---|
| Rügeobliegenheit | Mängel müssen unverzüglich gerügt werden, eine feste Frist von 14 Tagen gibt es nicht. | 21 % |
| UN-Kaufrecht (CISG) | Gilt automatisch und muss aktiv ausgeschlossen werden. | 30 % |
| AGB international | Die Inhaltskontrolle ist gegenüber Unternehmern und im Ausland weniger streng als im Inland. | 22 % |
| Anwendbares Recht | Ein ausländisches Gericht kann deutsches Recht anwenden, auch ohne Rechtswahl. | 24 % |
| Gerichtsstand | Kaufleute können ihn frei vereinbaren, auch ein sonst zuständiges Gericht ausschließen. | 32 % |
| Incoterms | Sind Empfehlungen, keine zwingende Ordnung. | 17 % |
Das sind keine Spezialfragen. Es sind die Weichen des Tagesgeschäfts: wann Mängelrechte verfallen, welches Recht und welcher Gerichtsstand gelten, ob die eigenen AGB tragen.
AGB: ein unterschätztes Werkzeug
Auch bei den AGB zeigt die Studie ein verbreitetes Missverständnis. Die Mehrheit hielt AGB im internationalen Geschäft für eher unwirksam. Das Gegenteil trifft zu: Gegenüber Unternehmern und im Ausland ist die Inhaltskontrolle weniger streng als im Verbrauchergeschäft im Inland. Wer das nicht weiß, setzt seine Klauseln zu zaghaft ein und verschenkt ein Werkzeug, das Abläufe vereinfacht.
Genau hier sieht Gran deutsche Unternehmen zu zurückhaltend: Sie lassen Chancen liegen und agieren vorsichtiger als die ausländische Konkurrenz. Wie AGB im internationalen Verkehr überhaupt wirksam Vertragsbestandteil werden, zeigt der Beitrag „AGB im internationalen Geschäftsverkehr richtig einbeziehen“.
Was die Lücke kostet
Fehlendes Wissen wirkt in zwei Richtungen. Es lähmt, und es kostet hart.
Das härteste Beispiel ist die Rügeobliegenheit. Wer mangelhafte Ware nicht unverzüglich rügt, verliert nach § 377 HGB grundsätzlich sämtliche Gewährleistungsrechte. Es ist das schärfste Schwert des deutschen Rechts: Andere Fristen wie die Verjährung laufen länger und lassen sich hemmen, diese nicht. Und es trifft schnell, in der Praxis entscheiden nicht Tage, manchmal Stunden. Wer meint, es bleibe ein Fenster von 14 Tagen wie im Verbraucherrecht, hat dann schon verloren. Ist die Frist versäumt, holen auch der beste Anwalt und die besten AGB nichts mehr heraus. Bei großen Lieferungen geht es dann nicht um Nuancen, sondern um Millionen.
Dasselbe Missverständnis trifft das UN-Kaufrecht: Wer „deutsches Recht“ vereinbart, schließt es nicht aus, denn das UN-Kaufrecht ist deutsches Recht, solange es nicht wirksam abbedungen wird. Wer das nicht weiß, rechnet im Streit mit Regeln, die gar nicht gelten.
Fehlendes Wissen lähmt auch. Der Vertriebsmitarbeiter, der nicht weiß, dass auch im Ausland deutsches Recht gelten kann, scheut das Geschäft. Aus falscher Vorsicht bleibt Umsatz liegen. Und kennt die Geschäftsleitung die Grundlagen von Vertretung und Haftung nicht, entstehen Haftungsrisiken für das Unternehmen und für sie selbst.
Beide Fehlertypen entstehen nicht aus Nachlässigkeit. Sie entstehen aus einer Lücke, die niemand geschlossen hat.
Was hilft: die Grundlagen dort, wo entschieden wird
Die Lücke schließt man nicht mit einem Gutachten. Man schließt sie dort, wo entschieden wird: bei den Menschen in Einkauf, Vertrieb, Business Development und in der Geschäftsleitung. Es geht nicht um juristische Tiefe. Es geht um die wenigen Regeln, die den Handel tragen: wer das Unternehmen bindet, wann ein Vertrag entsteht, wann Mängelrechte verfallen, dazu Rechtswahl, Gerichtsstand, UN-Kaufrecht, Incoterms und die wirksame Einbeziehung von AGB. Wer diese Weichen kennt, entscheidet sicherer und mutiger zugleich.
Gran zieht daraus einen klaren Schluss: Die deutsche Wirtschaft trage, in seinen Worten, „einen Wettbewerbsnachteil angesichts unzulänglicher Rechtsbildung Mitarbeitender bei Wirtschaftsunternehmen“. Das ist vermeidbar. Wer im Handel tätig ist, muss die Regeln nicht auswendig können. Aber das Team, das entscheidet, muss sie kennen. Genau das lässt sich lernen, in einem halben Tag, nicht in einem Semester.
Häufige Fragen
Welche Themen sollten Mitarbeitende und Geschäftsleitung im Handel beherrschen?
Die wenigen Regeln, die den Handel tragen: wer das Unternehmen bindet (Vertretung, Prokura), wann ein Vertrag entsteht (Schweigen, kaufmännisches Bestätigungsschreiben), wann Mängelrechte verfallen (Rügeobliegenheit), dazu AGB und die internationale Ebene mit Rechtswahl, Gerichtsstand, UN-Kaufrecht (CISG) und Incoterms.
Für wen lohnt sich eine Inhouse-Schulung?
Für Teams in Einkauf, Vertrieb, Business Development, Recht und Compliance sowie für die Geschäftsleitung. Die Agenda richtet sich nach Ihren Verträgen und Ihrer Branche, nicht nach einem Standardfoliensatz.
Worauf beruht die Aussage, dass Grundlagenwissen fehlt?
Auf einer empirischen Umfrage unter Beschäftigten aus Wirtschaftsunternehmen (Gran, IHR 3/2025, 85). Bei zentralen Fragen vom allgemeinen Handelsrecht bis zu UN-Kaufrecht, Incoterms und AGB antwortete die Mehrheit unzutreffend.
Quelle: Poleacov, P. (2026). Handelsrecht im Unternehmen: die Wissenslücke. INN.LAW. https://inn.law/perspectives/internationales-handelsrecht-wissensluecke/