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AGB im internationalen Geschäftsverkehr richtig einbeziehen
Wie Allgemeine Geschäftsbedingungen im internationalen Geschäftsverkehr wirksam Vertragsbestandteil werden und was bei sich widersprechenden (kollidierenden) Geschäftsbedingungen gilt.

Keine Individualvereinbarung
Eine vorformulierte Klausel, wonach die Vertragsparteien angeblich eine Individualvereinbarung getroffen haben, ist kontraproduktiv.

Soweit gesetzlich zulässig? Keine gute Idee!
Eine Vertragsklausel mit dem Zusatz „soweit gesetzlich zulässig“ ist unwirksam. Bei einer Gerichtsstandsklausel ist das ein ernsthaftes Problem.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Doch!
Der BGH hat sich mit der Wirksamkeit der Klausel „Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.“ auseinandergesetzt.