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Perspectives

ReferenzInternationales Wirtschaftsrecht

So vermeiden Sie US-Zölle als internationaler Lieferant

Wie internationale Lieferanten US-Zölle in Lieferverträgen mit US-Käufern durch die richtige Incoterms-2020-Klausel vermeiden können.

So vermeiden Sie US-Zölle als internationaler Lieferant

Die US-Zollpolitik ändert sich schneller, als Lieferverträge nachziehen können. Am 20. Februar 2026 hat der US Supreme Court in Learning Resources v. Trump (No. 24-1287) entschieden, dass der International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) den Präsidenten nicht zur Erhebung von Zöllen ermächtigt. Verschwunden sind die Zölle damit nicht. Die produktspezifischen Zölle auf Stahl, Aluminium und Kraftfahrzeuge stützen sich ohnehin auf eine andere Grundlage, und die US-Administration hat die IEEPA-Zölle noch am Tag des Urteils durch eine neue Abgabe auf anderer Rechtsgrundlage ersetzt.

Für Ihren Liefervertrag ist das eine schlechte und eine gute Nachricht zugleich. Die schlechte: Auf welcher Rechtsgrundlage die Zölle gerade beruhen und wie hoch sie morgen sind, können Sie nicht steuern. Die gute: Sie müssen es auch nicht. Wer den Zoll trägt, entscheidet Ihre Lieferklausel, und die steht in Ihrer Hand.

Wenn Sie ein Lieferant außerhalb der USA sind, sollten Sie nicht DDP (Bestimmungsort in den USA) Incoterms® 2020 als Lieferbedingung vereinbaren. Andernfalls übernehmen Sie nach DDP (Artikel A7 und A9 der Incoterms 2020) sämtliche Einfuhrabfertigungs-Formalitäten und die damit verbundenen Pflichten, Risiken und Kosten (Zölle, Steuern usw.). Außerdem kann es für ausländische Lieferanten physisch und rechtlich schwierig sein, diese Pflichten in den USA überhaupt zu erfüllen.

Generell sollten Sie in Ihren Kaufverträgen mit US-Käufern keine Pflichten, Risiken oder Kosten im Zusammenhang mit möglichen Erhöhungen der US-Zölle übernehmen.

Welche Klausel Sie zum Zollzahler macht

Die ICC hat das im April 2025 in einer eigenen Guidance Note aufgeschlüsselt: Bei zehn der elf Incoterms-2020-Klauseln trägt der Käufer die Einfuhr und damit den Zoll. Die einzige Ausnahme ist DDP, bei der der Verkäufer Zölle, Steuern und Einfuhrabgaben im Bestimmungsland zahlt. Bei EXW liegt zusätzlich schon die Ausfuhrabfertigung beim Käufer; bei allen übrigen Klauseln besorgt der Verkäufer die Ausfuhr, den Einfuhrzoll trägt aber auch dann der Käufer.

Für Sie als Lieferant außerhalb der USA ist die Lehre einfach: Jede Klausel außer DDP hält den US-Zoll von Ihnen fern (ICC, Guidance Note „Using the Incoterms® 2020 Rules to Manage Tariff Risk in International Trade“, April 2025).

Auf höhere Gewalt können Sie sich nicht berufen, wenn die Zölle bei Vertragsschluss bereits in Kraft waren oder angekündigt worden sind. Seit Anfang 2025 ist das der Regelfall. Wer heute einen Vertrag über Lieferungen in die USA schließt, kann nicht behaupten, mit Zöllen habe er nicht rechnen können. Warum die meisten Klauseln genau an dieser Vorhersehbarkeit scheitern, zeigt der Beitrag „Warum die meisten Force-Majeure-Klauseln versagen“.

Wer gezahlt hat, fordert zurück

Nach dem Urteil arbeitet die US-Zollbehörde an der Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Zölle. Zurückfordern darf allerdings nur, wer die Einfuhr angemeldet und die Abgaben entrichtet hat, der importer of record. Und wer das ist, entscheidet Ihre Incoterms-Klausel.

Bei DDP sind Sie es selbst. Sie haben gezahlt, also stehen Ihnen die Ansprüche zu. Sie müssen sie aber in den USA geltend machen, fristgebunden und mit vollständiger Dokumentation jeder einzelnen Einfuhr. Bei FCA, CIP oder DAP ist es Ihr US-Käufer. Die Erstattung geht an ihn, auch wenn Sie ihm im Preis entgegengekommen sind.

Damit entsteht eine Lage, die kaum ein Liefervertrag regelt. Der eine hat gezahlt, der andere hat den Zoll wirtschaftlich getragen, und das Geld kommt nur bei einem von beiden an. Wer die Zölle über den Preis weitergegeben hat, steht zusätzlich zwischen zwei Fronten: auf der einen Seite der eigene Rückforderungsanspruch, auf der anderen der Kunde, der die weitergegebenen Kosten zurückhaben will. Die US-Regierung hält Importeuren, die die Zölle vollständig weitergegeben haben, bereits entgegen, eine Erstattung würde sie ungerechtfertigt bereichern.

Regeln Sie das im Vertrag, bevor der Fall eintritt: wer anmeldet, wer den Zoll wirtschaftlich trägt, und wem eine spätere Erstattung zusteht. Dafür genügt ein Satz. Zu finden ist er fast nie.

Welche Incoterms-Klausel grundsätzlich wofür passt, zeigt der Beitrag „Incoterms 2020: Übersicht, Klauseln und Änderungen“. Für Container-Verschickungen über Häfen zeigt der Beitrag „Incoterms 2020 FCA und CPT: Best Practice“, warum FCA und CPT besser passen als FOB, CFR und CIF. Eine kritische Gesamtschau, warum die Klauselwahl in der Praxis meist scheitert, bietet der Reality Check.

Quelle: Poleacov, P. (2026). So vermeiden Sie US-Zölle als internationaler Lieferant. INN.LAW. https://inn.law/perspectives/us-tariffs-incoterms/