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Perspectives
Internationales Wirtschaftsrecht

So vermeiden Sie US-Zölle als internationaler Lieferant

Wie internationale Lieferanten US-Zölle in Lieferverträgen mit US-Käufern durch die richtige Incoterms-2020-Klausel vermeiden können.

So vermeiden Sie US-Zölle als internationaler Lieferant

Die US-Administration hat Importzölle gegen Kanada, Mexiko und China verhängt und droht ähnliche Maßnahmen gegen die EU an.

Wenn Sie ein Lieferant außerhalb der USA sind, sollten Sie nicht DDP (Bestimmungsort in den USA) Incoterms® 2020 als Lieferbedingung vereinbaren. Andernfalls übernehmen Sie nach DDP (Artikel A7 und A9 der Incoterms 2020) sämtliche Einfuhrabfertigungs-Formalitäten und die damit verbundenen Pflichten, Risiken und Kosten (Zölle, Steuern usw.). Außerdem kann es für ausländische Lieferanten physisch und rechtlich schwierig sein, diese Pflichten in den USA überhaupt zu erfüllen.

Generell sollten Sie in Ihren Kaufverträgen mit US-Käufern keine Pflichten, Risiken oder Kosten im Zusammenhang mit möglichen Erhöhungen der US-Zölle übernehmen.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nicht auf Höhere Gewalt berufen können, wenn die Zölle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits in Kraft waren oder angekündigt worden sind.

Welche Incoterms-Klausel grundsätzlich wofür passt, zeigt der Beitrag „Incoterms 2020: Übersicht, Klauseln und Änderungen“. Für Container-Verschickungen über Häfen zeigt der Beitrag „Incoterms 2020 FCA und CPT: Best Practice“, warum FCA und CPT besser passen als FOB, CFR und CIF.

Quelle: Poleacov, P. (2025). So vermeiden Sie US-Zölle als internationaler Lieferant. INN.LAW. https://inn.law/perspectives/us-tariffs-incoterms/