AGB-Recht
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Was in Ihren Bedingungen steht, wirkt erst, wenn sie überhaupt Vertragsbestandteil geworden und die einzelne Klausel AGB-rechtlich wirksam ist. Ob sie halten, entscheidet sich der Reihe nach an vier Stufen: Aushandeln, Einbeziehung, Transparenz, Rechtsfolge. Fällt eine Klausel, gilt an ihrer Stelle das Gesetz.
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AGB im B2B: Vertragsfreiheit ist die Ausnahme
Das AGB-Recht gilt für jede vorformulierte Klausel, auch zwischen Unternehmen, und es entscheidet Klausel für Klausel. Warum das Ihre Verträge betrifft, und wo Sie weiterlesen.

AGB erstellen: Muster, Generator oder Anwalt?
Muster bilden den Durchschnitt ab, Generatoren kennen Ihren Sachverhalt nicht. Warum generische AGB vorhersehbar scheitern, was der Anwalt anders macht und wann ein Muster wirklich genügt.

AGB im internationalen Geschäftsverkehr richtig einbeziehen
Wie Allgemeine Geschäftsbedingungen im internationalen Geschäftsverkehr wirksam Vertragsbestandteil werden und was bei sich widersprechenden (kollidierenden) Geschäftsbedingungen gilt.

Keine Individualvereinbarung
Eine vorformulierte Klausel, wonach die Vertragsparteien angeblich eine Individualvereinbarung getroffen haben, ist kontraproduktiv.

Soweit gesetzlich zulässig? Keine gute Idee!
Eine Vertragsklausel mit dem Zusatz „soweit gesetzlich zulässig“ ist unwirksam. Bei einer Gerichtsstandsklausel ist das ein ernsthaftes Problem.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Doch!
Der BGH hat sich mit der Wirksamkeit der Klausel „Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.“ auseinandergesetzt.